Lebensmittelreines Kohlendioxid (CO2)

Produktbeschreibung

Lebensmittel CO2 gem. E290, wird geliefert in einer Druckgas-Stahlflasche mit Drehventil

Versandinformationen

Industriegase werden als Gefahrgut der Klasse 2 kategorisiert. Als Gefahrgut werden Stoffe und Gegenstände bezeichnet, durch deren Beförderung Gefahren ausgehen können. Daher unterliegen sie internationalen Gefahrgutvorschriften wie dem „Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR).

Die ADR-Richtlinien definieren u.a. die Anforderungen an das Verpackungsmaterial, die Ladungssicherung und die Kennzeichnung der Güter. Alle Gefahrgüter müssen außerdem mit einem weltweit gültigen 4-stelligem Schlüssel, den sogenannten UN-Nummern, gekennzeichnet werden.

Flaschengrößen